übertragbar

übertragbar
über|trag|bar [y:bɐ'tra:kba:ɐ̯] <Adj.>:
1. sich übertragen (3) lassend:
diese Methode ist [nicht ohne Weiteres, auch] auf andere Gebiete übertragbar; das Ergebnis aus dem Tierversuch ist auf den Menschen übertragbar.
2. ansteckend:
eine [leicht] übertragbare Krankheit, Infektion; es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Krankheit auch auf den Menschen, auch von Mensch zu Mensch übertragbar ist.
3. sich, ohne seine Gültigkeit zu verlieren, vom Inhaber an jmdn. anderes weitergeben lassend:
ein übertragbarer Ausweis; diese verbilligte Fahrkarte ist nicht übertragbar.

* * *

über|trag|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass es auf andere übertragen werden kann (Krankheit), von anderen auch benutzt werden kann (Ausweis-, Eintrittskarte) ● diese Fahrkarte ist nicht \übertragbar

* * *

über|trag|bar <Adj.>:
1. sich 1übertragen (4) lassend:
diese Methode ist [nicht ohne Weiteres] auf andere Gebiete ü.
2. sich, ohne seine Gültigkeit zu verlieren, vom Inhaber an jmdn. anderes weitergeben lassend:
eine -e Zeitkarte;
dieser Ausweis ist nicht ü.
3. sich [in einer bestimmten Weise] 1übertragen (6 a) lassend; infektiös, ansteckend:
eine [durch Tröpfcheninfektion] -e Krankheit;
die Viren sind auch auf den Menschen ü.
4. sich 1übertragen (1 c) lassend.

* * *

über|trag|bar <Adj.>: 1. sich 1übertragen (4) lassend: diese Methode ist [nicht ohne weiteres, auch] auf andere Gebiete ü.; Der Autor behauptet: Die Ergebnisse, die im Tierexperiment gewonnen werden, sind auf den Menschen ü. (FAZ 5. 12. 98, 11). 2. sich, ohne seine Gültigkeit zu verlieren, vom Inhaber an jmdn. anderes weitergeben lassend: eine -e Zeitkarte; dieser Ausweis, das Ticket ist nicht ü. So soll es statt Inhaberaktien künftig Namensaktien geben, die allerdings frei ü., also nicht vinkuliert sein sollen (FAZ 8. 1. 99, 17). 3. sich [in einer bestimmten Weise] 1übertragen (6 a) lassend, infektiös, ansteckend: eine [durch Tröpfcheninfektion, leicht] -e Krankheit; zum Schutz vor sexuell -en Herpesviren (FAZ 2. 6. 99, N6); es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Krankheit auch auf den Menschen, auch von Mensch zu Mensch ü. ist. 4. sich 1übertragen (1 c) lassend: Bis zu 38 Megabit je Sekunde sind heute via Satellit bereits ü. (FAZ 15. 7. 99, 27).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Übertragbar — nennt man die budgetmäßig für bestimmte Zwecke bewilligten Summen, sofern sie event. auch auf eine andre Position verwendet oder von einem Jahr auf das andre übertragen werden dürfen. Über Übertragbarkeit von Wertpapieren s. Rektapapier. Von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • übertragbar — ↑transferabel, ↑zessibel …   Das große Fremdwörterbuch

  • übertragbar — 1. allgemeingültig, anwendbar, brauchbar, umsetzbar, verallgemeinerbar, vergleichbar. 2. (Bankw.): begebbar; (Rechtsspr.): abtretbar, zessibel. 3. a) ansteckend; (Med.): infektiös, kontagiös, morbiphor, virulent. b) erblich; (Biol., Med.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • übertragbar — über|trag|bar …   Die deutsche Rechtschreibung

  • nicht übertragbar — nicht übertragbar …   Deutsch Wörterbuch

  • ansteckend — übertragbar; (Med.): infektiös, kontagiös, morbiphor, virulent. * * * ansteckend:übertragbar·infektiös;virulent(med) ansteckendinfektiös,übertragbar,virulent,krankheitserregend …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Viren — (Singular: das Virus, außerhalb der Fachsprache auch der Virus; Plural: Viren; von lat. virus, i, n. „Gift, Saft, Schleim“) sind infektiöse Partikel, die sich außerhalb von Zellen (extrazellulär) durch Übertragung verbreiten, aber nur innerhalb… …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberrechte — Ein Urheberrecht schützt in einem Rechtssystem das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt… …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberrechtsschutz — Ein Urheberrecht schützt in einem Rechtssystem das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt… …   Deutsch Wikipedia

  • Fahrkarte — (ticket; billet; biglietto); Fahrausweis, Bescheinigung über die Bezahlung des Personenfahrgelds, die zur Fahrt nach Maßgabe ihres Wortlautes sowie der einschlägigen Tarif und Reglementsbestimmungen berechtigt. Inhalt: I. Das durch die F.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”